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100 km/h Anhänger

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100 km/h Anhänger

Ob ein Gespann auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren darf,

hängt zum einen von der technischen Tauglichkeit des Anhängers und des Zugfahrzeugs ab,

zum anderen von der Relation des zul. Gesamtgewichts des Anhängers zum Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Technische Voraussetzungen des Anhängers:

  • Feststellung der 100 km/h Tauglichkeit durch einen Sachverständigen (TÜV, DEKRA…) sowie Eintrag im Fahrzeugschein durch Straßenverkehrsbehörde. 
  • An der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakette angebracht sein.
  • Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie „L“ = 120 km/h entsprechen.

Technische Voraussetzungen des Zugfahrzeugs:

  • Das Zugfahrzeug muss über ein ABS verfügen.

Sind die technischen Voraussetzungen erfüllt, sind folgende Gespanne 100 km/h tauglich:

  1. Gebremste Anhänger mit Radstoßdämpfern:
    Zul. Gesamtgewicht Anhänger ≤ 1,1 Leergewicht des Zugfahrzeugs (Feld G im Fahrzeugschein)
  2. Gebremste Anhänger mit Radstoßdämpfern und Sicherheitskupplung:
    Zul. Gesamtgewicht des Anhängers ≤ 1,2 x Leergewicht des Zugfahrzeugs (Feld G im Fahrzeugschein)
  3. Alle ungebremsten Anhänger und gebremste Anhänger ohne Radstoßdämpfer:
    Zul. Gesamtgewicht des Anhängers ≤ 0,3 x Leergewicht des Zugfahrzeugs (Feld G im Fahrzeugschein)

Weitere Hinweise:

  • Der Anhänger sollte so beladen werden, dass die maximal zulässige Stützlast annähernd erreicht wird.
  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
  • Bei mehreren potentiellen Zugfahrzeugen sollte sich das Gesamtgewicht des Anhängers am kleinsten Leergewicht orientieren.
  • So ist sichergestellt, dass mit allen Zugfahrzeugen im Fuhrpark Tempo 100 erlaubt ist.

WICHTIG: 

Tempo 100 darf mit einem Anhänger ausschließlich auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gefahren werden, auf allen anderen Straßen gilt weiterhin das Höchstgeschwindigkeitsgebot für Gespanne von 80 km/h!

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